Umgemeindung

Im Grundsatz wird Ihre Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde von Ihrem Wohnort bestimmt.

Falls Sie sich mit der Hermsdorfer Kirchengemeinde enger verbunden fühlen als mit Ihrer Wohnsitzgemeinde oder falls Sie umziehen, aber Gemeindemitglied in Hermsdorf bleiben möchten, können Sie einen Antrag auf Umgemeindung stellen.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an unser Gemeindebüro. Wir freuen uns über Sie!